Informationen über die SCIP-Datenbank.
Welche Waren müssen registriert werden (Artikel)?
Ab dem 5. Januar 2021 müssen alle Waren oder Teilkomponenten, die besonders besorgniserregende chemische Stoffe enthalten, die in der Kandidatenliste der EU genannt sind, in der SCIP-Datenbank registriert werden.
Die Kandidatenliste ist eine Liste von chemischen Stoffen, die als besonders besorgniserregend für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt angesehen werden. Dies sind z. B. Stoffe, die endokrinschädlich, krebserregend, fortpflanzungsgefährdend oder biologisch schwer abbaubar sind. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) aktualisiert die Liste laufend mit neuen Stoffen.
Auch sehr geringe Mengen in einem Erzeugnis/Gut oder einem Teilbestandteil können für eine Registrierung in Frage kommen:
Der Schwellenwert für die Registrierung von chemischen Stoffen, die in der EU-Kandidatenliste genannt sind, liegt bei einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent, d.h. die Menge des besonders besorgniserregenden chemischen Stoffes muss im Verhältnis zum Gewicht des Teilproduktes, das den besonders besorgniserregenden chemischen Stoff enthält, bewertet werden.
Es reicht nicht aus, nur zu prüfen, ob Ihr Unternehmen selbst chemische Stoffe aus der Kandidatenliste der EU verwendet. Es ist sehr wahrscheinlich, dass das Produkt Ihres Unternehmens eine Vielzahl von Teilkomponenten enthält, von denen einige möglicherweise von Subunternehmern geliefert werden. Wenn nur eine dieser Unterkomponenten einen besonders besorgniserregenden Stoff mit einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthält, muss Ihr Unternehmen das gesamte Produkt und die betreffende Unterkomponente in der SCIP-Datenbank registrieren.
Selbst wenn die Teilkomponenten Ihres Artikels so zusammengeklebt oder -geschweißt sind, dass sie nicht ohne weiteres zerlegt werden können, handelt es sich rechtlich gesehen immer noch um Teilartikel. Als solche müssen Sie immer noch die einzelnen Teilkomponenten Ihres Produkts untersuchen, wiegen und möglicherweise registrieren. Denken Sie daran, dass auch die Verpackung, in der Ihre Ware geliefert wird, einer potenziellen Registrierung in der SCIP-Datenbank unterliegt und daher genauso geprüft und potenziell registriert werden sollte wie die Ware selbst und ihre Teilkomponenten.
Da wir bei der ECHA etabliert sind, können wir für Sie problemlos als Berater für die Zwecke der Registrierung in der SCIP-Datenbank fungieren.
Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren.
Internationale Telefonnummer: +44 1158 88 1496.