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Die CLP ist die Verordnung zur Einstufung, Kenneichnung und Verpackung von Substanzen und Gemischen. Diese Verordnung bringt die bisherige EU-Gesetzgebung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackungen von Chemikalien mit dem GHS (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals) in Einklang.

Ihre Hauptziele bestehen in der Erleichterung des internationalen Handels mit Chemikalien und in der Aufrechterhaltung des bestehenden Schutzes für die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Das GHS ist ein System der Vereinten Nationen zur Erkennung gefährlicher Chemikalien und Aufklärung des Verbrauchers über diese Gefahren durch den Einsatz standardisierter Symbole und Bezeichnungen auf der Verpackung sowie Sicherheitsdatenblätter (SDS).

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