Europäische Union
Die Europäische Union hat im Zuge der CLP-Verordnung die GHS eingeführt. Nichtsdestotrotz wird parallel dazu auch das ältere, auf der Gefahrenstoffverordnungbasierende System bis 2016 in Verwendung bleiben. Einige R-Sätze, die keine Entsprechungen in der GHS haben, wurden in der CLP-Verordnung beibehalten: Die Nummerierung spiegelt die Bezifferung der alten R-Sätze wieder.
EUH001 In trockenem Zustand explosiv.
EUH006 Mit und ohne Luft explosionsfähig.
EUH014 Reagiert heftig mit Wasser.
Warnhinweise gehören nach GHS zu den Schlüsselelementen der Kennzeichnung von Behältern. Hinzu kommen:
Eine Bezeichnung des Produkts, ein oder mehrere Gefahrenpiktogramme (sofern erforderlich) ein Signalwort – z.B. ACHTUNG oder WARNUNG – sofern erforderlich, Gefahrenhinweise, die die Art und Schwere des vom Produkt ausgehenden Risikos anzeigt, die Identität des Anbieters (wobei es sich um einen Hersteller oder Importeur handeln kann).
Gefahrenhinweise gehören nach GHS zu den Schlüsselelementen der Kennzeichnung von Behältern. Hinzu kommen:
Eine Bezeichnung des Produkts,
ein oder mehrere Gefahrenpiktogramme (sofern erforderlich)
ein Signalwort – z.B. ACHTUNG oder WARNUNG – sofern erforderlich,
Warnhinweise, die auf die korrekte Handhabung eines Produkts zur Risikominimierung für den Nutzer hinweisen (wie auch für andere Personen und die Umwelt). Die Identität des Anbieters (wobei es sich um einen Hersteller oder Importeur handeln kann).
Je nach Einstufung werden Produkten oder Inhaltsstoffen Gefahrenhinweise zugeordnet. GHS (Global Hamronized System) ist ein von den UN erstelltes Klassifizierungssystem. Basierend auf GHS hat die EU das CLP (Classification Labelling and Packing) erstellt – ein Klassifizierungssystem, das EU-weit gelten soll und im Augenblick umgesetzt wird.