Je nach Einstufung werden Produkten oder Inhaltsstoffen Gefahrenhinweise zugeordnet. GHS (Global Hamronized System) ist ein von den UN erstelltes Klassifizierungssystem. Basierend auf GHS hat die EU das CLP (Classification Labelling and Packing) erstellt – ein Klassifizierungssystem, das EU-weit gelten soll und im Augenblick umgesetzt wird.
Aktuell sind einige Hinweise durch ein „R“ gekennzeichnet, das für „Risk Phrases“ steht. Diese werden durch ein „H“ für „Hazard“ ersetzt.
Ganz ähnlich wird das aktuelle „S“ für „Safety Phareses“ mit einem „P“ für „Precaution Statements“ ersetzt.
Und schließlich hat die EU beschlossen, ihre eigenen EUH-Hinweise zu erstellen, um zusätzliche Informationen zu Substanzen und Gemischen bereitzustellen.
Bitte beachten Sie, dass das neue CLP-System auch Änderungen in der Gefahrenkennzeichnung von Inhaltsanteilen von Produkten bedeutet, und das sehr umfangreich. Gefahreneinstufung wird in Zukunft nicht einfacher, soviel ist sicher, und zweifellos werden die Abteilungen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den folgenden Jahren ein größeres Augenmerk auf Sicherheitsdatenblätter und Richtlinien am Arbeitsplatz legen.