Die CLP-Verordnung steckt die Regeln zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien ab. Sie zielt darauf ab, Eigenschaften von Substanzen oder Gemischen zu erkennen, die eine Gefahreneinstufung erfordern.
Die CLP ist die Verordnung zur Einstufung, Kenneichnung und Verpackung von Substanzen und Gemischen. Diese Verordnung bringt die bisherige EU-Gesetzgebung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackungen von Chemikalien mit dem GHS (Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals) in Einklang.